Jugendseite
Einverständniserklärung der Eltern für Fest-Besuch unter 18
- Der Vordruck ist ausschließlich für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
- Der Vordruck ist keine Garantie, dass Jugendliche unter 18 in jeder Tanz-Veranstaltung länger als 24 Uhr bleiben dürfen
- Die erziehungsbeauftragte Person muss nüchtern bleiben um den Erziehungspflichten nachgehen zu können
- am besten ist es das Formular zweimal auszufüllen. Eine Version gebt ihr dem Veranstalter, die andere führt ihr mit euch.
- letztendlich entscheidet immer die hiesige Behörde was erlaubt ist. Manche Behörden erlauben diese Vereinbarungen schlichtweg nicht
- Der Veranstalter hat Hausrecht, auch er muss diese Vereinbarung nicht akzeptieren
- Wer Unterschriften fälscht, kann nach dem Strafgesetzbuch wegen Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden, also lasst solchen Blödsinn und fragt eure Eltern

Formular zur Übertragung der Personenfürsorge (PDF, 257 kB)